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   BVerwG, 21.11.2000 - 2 WD 27.00   

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BVerwG, 21.11.2000 - 2 WD 27.00 (https://dejure.org/2000,18406)
BVerwG, Entscheidung vom 21.11.2000 - 2 WD 27.00 (https://dejure.org/2000,18406)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 2000 - 2 WD 27.00 (https://dejure.org/2000,18406)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Aufhängen eines Bildes eines SS-Offizieres und entsprechender nationalsozialistischer Äußerungen sowie Beleidigung Untergebener - Verhängung eines Beförderungsverbotes für die Dauer von zwei Jahren gegen Oberstleutnant als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 WD 22.96

    Recht der Soldaten - Disziplinsrmaßnahmen bei Verunglimpfung von

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2000 - 2 WD 27.00
    Diese Verhaltensweise kann bei Untergebenen zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen sowohl in Bezug auf den Nationalsozialismus als auch auf die eigene politische Einstellung des Vorgesetzten führen (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 2 WD 22.96 - m.w. Nachw.).
  • BVerwG, 19.03.1971 - II WD 92.70

    Disziplinarstrafe gegen einen Soldaten wegen eines Dienstvergehens in Form der

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2000 - 2 WD 27.00
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (Beschlüsse vom 19. März 1971 - BVerwG 2 WD 92.70 - und vom 9. Oktober 1972 - BVerwG 2 WD 15.72 - Urteil vom 13. Dezember 1973 - BVerwG 2 WD 11.73 -), braucht eine Anschuldigungsschrift nicht zwingend Rechtsausführungen zu enthalten und die Angabe einer falschen Vorschrift des Soldatengesetzes in der Anschuldigungsschrift hindert das Wehrdienstgericht nicht daran, den Vorwurf unter einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt zu würdigen.
  • BVerwG, 09.10.1972 - II WD 15.72

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis als Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2000 - 2 WD 27.00
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (Beschlüsse vom 19. März 1971 - BVerwG 2 WD 92.70 - und vom 9. Oktober 1972 - BVerwG 2 WD 15.72 - Urteil vom 13. Dezember 1973 - BVerwG 2 WD 11.73 -), braucht eine Anschuldigungsschrift nicht zwingend Rechtsausführungen zu enthalten und die Angabe einer falschen Vorschrift des Soldatengesetzes in der Anschuldigungsschrift hindert das Wehrdienstgericht nicht daran, den Vorwurf unter einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt zu würdigen.
  • BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen Verstoßes

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2000 - 2 WD 27.00
    Als wesentlicher Inhalt der Treuepflicht ergibt sich - neben den Pflichten zur Anwesenheit, zum sorgsamen Umgang mit dienstlich anvertrauten Sachgütern und einer gewissenhaften Dienstleistung - vor allem die Verpflichtung zur Loyalität gegenüber dem Staat und seiner Rechtsordnung (vgl. Urteile vom 31. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 21.96 - und vom 22. Januar 1997 - BVerwG 2 WD 24.96 - < BVerwGE 113, 48 = NZWehrr 1997, 161 >).
  • BVerwG, 18.07.1995 - 2 WD 32.94

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei Versuch der Anknüpfung sexueller

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2000 - 2 WD 27.00
    Ein Vorgesetzter, der die Rechte, die Ehre und die Würde seiner Kameradinnen und Kameraden verletzt, gefährdet auch den dienstlichen Zusammenhalt und stört den Dienstbetrieb, was sich letztlich auch negativ auf die Einsatzbereitschaft der Truppe auswirkt (vgl. Urteile vom 23. November 1989 - BVerwG 2 WD 50.86 - <BVerwGE 86, 218 [222] > und vom 18. Juli 1995 - BVerwG 2 WD 32.94 - <BVerwGE 103, 257 = NZWehrr 1996, 34>).
  • BVerwG, 23.10.1990 - 2 WD 40.90

    Zumessungskriterien bei Diebstahl von Bundeswehreigentum

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2000 - 2 WD 27.00
    Als solche Besonderheiten sind ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die auf eine unbedachte, persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten hindeuten (vgl. Urteile vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 = NZWehrr 1991, 79 > m.w.N. und vom 22. Juli 1998 - BVerwG 2 WD 6.98 - <ZBR 2000, 279 >).
  • BVerwG, 22.01.1997 - 2 WD 24.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Verbreitung ausländerfeindliche

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2000 - 2 WD 27.00
    Als wesentlicher Inhalt der Treuepflicht ergibt sich - neben den Pflichten zur Anwesenheit, zum sorgsamen Umgang mit dienstlich anvertrauten Sachgütern und einer gewissenhaften Dienstleistung - vor allem die Verpflichtung zur Loyalität gegenüber dem Staat und seiner Rechtsordnung (vgl. Urteile vom 31. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 21.96 - und vom 22. Januar 1997 - BVerwG 2 WD 24.96 - < BVerwGE 113, 48 = NZWehrr 1997, 161 >).
  • BVerwG, 23.11.1989 - 2 WD 50.86

    Offizier - Überschreitung dienstlicher Kompetenzen - Private Zwecke -

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2000 - 2 WD 27.00
    Ein Vorgesetzter, der die Rechte, die Ehre und die Würde seiner Kameradinnen und Kameraden verletzt, gefährdet auch den dienstlichen Zusammenhalt und stört den Dienstbetrieb, was sich letztlich auch negativ auf die Einsatzbereitschaft der Truppe auswirkt (vgl. Urteile vom 23. November 1989 - BVerwG 2 WD 50.86 - <BVerwGE 86, 218 [222] > und vom 18. Juli 1995 - BVerwG 2 WD 32.94 - <BVerwGE 103, 257 = NZWehrr 1996, 34>).
  • BVerwG, 06.12.1988 - 2 WD 11.88

    Disziplinarmaßnahme - Fortgesetzter Diebstahl - Fortgesetzte Beleidigung -

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2000 - 2 WD 27.00
    Dabei kommt es nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 2 WD 11.88 - <BVerwGE 86, 94 > und vom 29. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 18.90 - <BVerwGE 93, 30 >) nicht darauf an, ob eine ernsthafte Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das angeschuldigte Verhalten dazu geeignet war.
  • BVerwG, 28.01.1999 - 2 WD 17.98

    Demütigung Untergebener durch Umhängen eines Schildes als Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2000 - 2 WD 27.00
    Denn die Pflicht zur Kameradschaft ist nicht um des einzelnen Soldaten willen in das Soldatengesetz aufgenommen worden, sondern sie soll Handlungsweisen verhindern, die objektiv geeignet sind, den militärischen Zusammenhalt und das gegenseitige Vertrauen sowie die Bereitschaft, füreinander einzustehen, zu gefährden (Urteile vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140>, vom 22. April 1997 - BVerwG 2 WD 46.96 - und vom 28. Januar 1999 - BVerwG 2 WD 17.98 - < Buchholz 236.1 § 12 Nr. 8 = DokBer B 1999, 225 [ff.]>).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 2 WD 14.91

    Wehrrecht Disziplinarmaßnahme - Beleidigung gegenüber Untergebenen -

  • BVerwG, 29.01.1991 - 2 WD 18.90

    Soldat in Vorgesetztenstellung - Sexuelle Nötigung einer Minderjährigen -

  • BVerwG, 06.07.1976 - 2 WD 11.76

    Pflicht eines Soldaten zum Gehorsam - Pflicht eines Soldaten zu achtungs- und

  • BVerwG, 22.07.1998 - 2 WD 6.98

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen wegen außerdienstlicher

  • BVerwG, 22.11.1988 - 2 WD 78.87

    Pflicht eines Soldaten zu Achtung der Würde und Ehre eines Kameraden -

  • BVerwG, 22.04.1997 - 2 WD 46.96

    Verstoß eines Soldaten in Vorgesetztenstellung gegen seine Zurückhaltungspflicht,

  • BVerwG, 22.10.2008 - 2 WD 1.08

    Neonazistische Äußerungen; sexistische Äußerungen; Zurückhaltungsgebot;

    Vielmehr ist dies auch dann der Fall, wenn ein Soldat das "Horst-Wessel-Lied" singt (Urteil vom 4. September 1980 BVerwG 2 WD 74.79 -), wenn er NS Gesten und Äußerungen verwendet, in dem er z. B. "Sieg Heil" ruft (Urteil vom 25. Januar 2000 BVerwG 2 WD 43.99 BVerwGE 111, 45 - = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 34 = NZWehrr 2000, 255) oder in der Öffentlichkeit den "Hitler Gruß" ausführt (Urteil vom 25. Januar 2000 a. a. O. und Beschluss vom 29. August 2002 BVerwG 2 WDB 6, 02 -), wenn er die Massenmorde an Menschen jüdischen Glaubens während des NS Regimes ernsthaft in Zweifel zieht und den Angriff des Deutschen Reichs auf Polen leugnet (Urteil vom 20. Oktober 1999 BVerwG 2 WD 9.99 BVerwGE 111, 25 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 32 = NZWehrr 2000, 126 m. w. N.), wenn er im Unterkunftsbereich vor der NS Hakenkreuzfahne oder anderen NS Symbolen posiert und sich fotografieren lässt (Urteil vom 12. Februar 2003 a. a. O.), im Dienst Ausdrücke verwendet, die auf Sympathien zum NS Regime und zur Waffen SS schließen lassen (Urteil vom 21. November 2000 BVerwG 2 WD 27.00 Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 34 = NZWehrr 2001, 171), wenn er die Erschießung und Vergasung von in Deutschland lebenden "Nichtariern" und damit Gewalttaten im Sinne der NS Ideologie propagiert (Urteil vom 22. Januar 1997 BVerwG 2 WD 24.96 BVerwGE 113, 48, [51] = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 12 NZWehrr 1997, 161) oder wenn er einzelnen in Deutschland lebenden Bevölkerungsgruppen das Existenzrecht abspricht (Urteil vom 24. Januar 1984 BVerwG 2 WD 40.83 NZWehrr 1984, 167).
  • BVerwG, 18.11.2003 - 2 WDB 2.03

    Vorläufige Dienstenthebung; Uniformtrageverbot; Einbehaltung von Dienstbezügen;

    Dementsprechend hat der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung mehrfach entschieden, dass eine Verletzung der in § 8 SG normierten Pflicht nicht nur dann vorliegt, wenn ein Soldat Propagandamaterial einer verfassungswidrigen Organisation wie einer NSDAP Auslandsorganisation verbreitet (Urteil vom 1. Juni 1983 BVerwG 2 WD 48.82 ); vielmehr ist dies auch dann der Fall, wenn ein Soldat das "Horst-Wessel-Lied" singt (Urteil vom 4. September 1980 BVerwG 2 WD 74.79 ), wenn er NS Gesten und Äußerungen verwendet, in dem er z.B. "Sieg Heil" ruft (Urteil vom 25. Januar 2000 BVerwG 2 WD 43.99 ) oder in der Öffentlichkeit den "Hitler Gruß" ausführt (Urteil vom 25. Januar 2000 BVerwG 2 WD 43.99 und Beschluss vom 29. August 2002 BVerwG 2 WDB 6, 02 ), wenn er die Massenmorde an Menschen jüdischen Glaubens während des NS Regimes ernsthaft in Zweifel zieht und den Angriff des Deutschen Reichs auf Polen leugnet (Urteil vom 20. Oktober 1999 BVerwG 2 WD 9.99 ), im Dienst Ausdrücke verwendet, die auf Sympathien zum NS Regime und zur Waffen SS schließen lassen (Urteil vom 21. November 2000 BVerwG 2 WD 27.00 ), wenn er die Erschießung und Vergasung von in Deutschland lebenden "Nichtariern" und damit Gewalttaten im Sinne der NS Ideologie propagiert (Urteil vom 22. Januar 1997 BVerwG 2 WD 24.96 , ) oder wenn er einzelnen in Deutschland lebenden Bevölkerungsgruppen das Existenzrecht abspricht (Urteil vom 24. Januar 1984 BVerwG 2 WD 40.83 ).
  • TDG Süd, 29.07.2020 - S 6 VL 23/19

    Kürzung der Dienstbezüge - Einbringen und Aufbewahren einer Tasse mit Hakenkreuz

    Der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts hat in Fällen des jeweiligen Einbringens und absichtlichen bzw. bedingt vorsätzlichen Zugänglichmachens eines Schmähgedichts mit menschenverachtendem und ausländerfeindlichem Inhalt ("Asylbetrüger-Gedicht") bzw. des Bildes eines erkennbar das Totenkopf-Abzeichen der Waffen-SS an der Feldmütze tragenden Offiziers ("Panzer-Meyer") in eine(r) Kaserne durch einen Bootsmann bzw. einen Oberleutnant die Verhängung eines Beförderungsverbots am untersten Rand bzw. im unteren Bereich für tat- und schuldangemessen erachtet (Urteile vom 23. Januar 1997 - 2 WD 37.96 - juris Rn. 15 bzw. vom 21. November 2000 - 2 WD 27.00 - juris, letzteres bei gleichzeitigen, teilweise obszönen Beleidigungen Untergebener und verherrlichenden Äußerungen über die SS).
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